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Immobilienverwaltung Arnold GmbH

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Information, Auskünfte

Tel.: 06897 /  924 974-0

Fax: 06897 / 924 974-9

Am Hammersberg 13

66280 Sulzbach


E-Mail: eschenbach@arnold-mv.de

Gemütlich wohnen: Arnold GmbH hilft dabei
Gutes Wohnen beginnt immer mit einem guten Gefühl

Interessante News

Musizieren in der Wohnung grundsätzlich zulässig und von den Nachbarn in einem gewissen Rahmen hinzunehmen. Zwei bis drei Stunden täglich nennt der BGH als groben Richtwert.

Der BGH hebt das Urteil des Landgerichts auf und verweist den Rechtsstreit dorthin zurück, weil das Landgericht einen zu strengen Maßstab angelegt hat.

 

(BGH, Urteil v. 26.10.2018, V ZR 143/17)


Eine vorübergehende Mehrbelastung mit Verkehrslärm ist kein zur Minderung berechtigender Mangel der Wohnung, wenn nicht eine geringe Verkehrsbelastung vertraglich vereinbart ist. Eine solche Vereinbarung liegt nicht schon darin, dass der Mieter eine geringe Lärmbelastung vorfindet und als vorteilhaft ansieht.

(BGH, Urteil v. 19.12.2012, VIII ZR 152/12)

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